Allgemeine Geschäftsbedingungen der EPS-SALZSIEDER
Diese AGB geben Ihnen einen umfassenden Einblick in unsere Vertragsbedingungen, Leistungsumfang und die Rechte sowie Pflichten unserer Geschäftspartner.

Erleben Sie verbindliche Sicherheit und klare Geschäftsbeziehungen.
Unsere AGB gewährleisten transparente Vertragsbedingungen und faire Regelungen für Unternehmer.
Klare Vertragsarten und Leistungsbeschreibungen.
Wir definieren präzise Vertragsarten, bieten transparente Angebote und sichern faire Zahlungsbedingungen für Ihr Projekt.
Schutz von Hard- und Softwarelieferungen.
Unsere Bestimmungen sichern Eigentumsvorbehalt und regeln Haftung für Ihre IT- und Elektroinstallationen.
Rechte und Pflichten der Vertragspartner.
Wir legen klare Verantwortlichkeiten fest, damit Ihre Zusammenarbeit mit EPS-Salzsieder reibungslos verläuft.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
EPS-Salzsieder
1. Regelungen für alle Vertragsarten
1.1 Geltungsbereich
1.1.1 Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen des Kunden die Lieferung vorbehaltlos ausführen.
1.1.2 Diese AGB gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB.
1.2 Rangfolge
Bei Widersprüchen gilt folgende Rangfolge:
- Schriftliche Individualvereinbarungen.
- Bestimmungen der schriftlichen Auftragsbestätigung.
- Spezielle technische Bedingungen/Produktbeschreibungen.
- Besondere Bedingungen für den Vertragstyp (Ziffer 2 dieser AGB).
- Diese allgemeinen Regelungen (Ziffer 1 dieser AGB).
1.3 Angebot und Vertragsschluss
1.3.1 Ist die Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB zu qualifizieren, können wir dieses innerhalb von 2 Wochen annehmen.
1.3.2 An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Vor der Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
1.3.3 Mündliche Nebenabreden durch unsere Verkaufsangestellten bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.
1.3.4 Materialpreisanpassung: Liegen zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Ausführungstermin mehr als zwei Monate, sind wir berechtigt, die Preise angemessen anzupassen, sofern die Beschaffungskosten für die benötigten Materialien (insb. Installationsmaterial, Halbleiter, Metalle) nachweislich um mehr als 5 % gestiegen sind. Steigt der Gesamtpreis dadurch um mehr als 10 %, steht dem Kunden ein Rücktrittsrecht zu.
1.4 Leistungserbringung (Hard- und Software)
1.4.1 Umfang und Beschaffenheit ergeben sich aus der Produktbeschreibung und Bedienungsanleitung.
1.4.2 Die Lieferung erfolgt inklusive Installationsanleitung (elektronisch möglich). Eine Bedienungsanleitung wird nur geliefert, sofern sie für den bestimmungsgemäßen Gebrauch notwendig ist.
1.4.3 Installation und Inbetriebnahme erfolgen durch den Kunden, sofern nicht anders vereinbart. Unterstützungsleistungen durch uns werden nach Aufwand vergütet.
1.5 Preise und Zahlungsbedingungen
1.5.1 Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer am Tag der Rechnungsstellung.
1.5.2 Skontoabzug bedarf einer schriftlichen Vereinbarung.
1.5.3 Sofern nicht anders vereinbart, ist die Zahlung innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum rein netto fällig.
1.5.4 Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur bei rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Gegenansprüchen zu.
1.5.5 Wegen Mängeln kann die Zahlung nur in einem zum Mangel verhältnismäßigen Teil zurückbehalten werden, sofern der Mangel unbestritten oder nachgewiesen ist.
1.6 Gefahrenübergang und Verpackung
1.6.1 Lieferung erfolgt „ab Firmensitz“ (EXW), ausschließlich Verpackung.
1.6.2 Transportverpackungen (außer Paletten) werden nicht zurückgenommen; der Kunde entsorgt diese auf eigene Kosten.
1.7 Mitwirkungspflichten und Vertraulichkeit
1.7.1 Beide Parteien benennen feste Ansprechpartner für verbindliche Entscheidungen.
1.7.2 Der Kunde unterstützt uns unentgeltlich (Informationen, Internetzugang, Fachpersonal).
1.7.3 Mängelrüge: Der Kunde hat Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von 6 Werktagen nach Entdeckung, detailliert und schriftlich zu melden.
1.7.4 Vertraulichkeit: Geschäftsgeheimnisse sind für die Dauer des Vertrages und 5 Jahre darüber hinaus geheim zu halten.
1.8 Nutzungsrechte an Software
1.8.1 Mit vollständiger Bezahlung erhält der Kunde ein einfaches, zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht für interne Zwecke auf einem Einzelcomputer (sofern nicht anders vereinbart).
1.8.2 Bei Software von Drittherstellern gelten deren Lizenzbedingungen vorrangig.
1.9 Leistungsstörungen und Höhere Gewalt
1.9.1 Bei Streik, Aussperrung oder höherer Gewalt verschieben sich Termine um die Dauer der Störung zzgl. Wiederanlaufphase.
1.9.2 Geraten wir in Verzug, ist der Schadensersatz auf 0,5 % pro vollendete Woche begrenzt, insgesamt jedoch auf maximal 5 % des Auftragswertes des verzögerten Teils. Dies gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
1.9.3 Höhere Gewalt: Dauert ein Ereignis höherer Gewalt (Naturkatastrophen, Pandemien, Krieg) länger als 30 Tage an, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise aufzulösen.
1.10 Sachmängel
1.10.1 Ansprüche bestehen nicht bei unerheblichen Abweichungen oder unsachgemäßer Nutzung/Veränderung durch den Kunden.
1.10.2 Wir leisten primär Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung) nach unserer Wahl.
1.10.3 Die Verjährungsfrist für Sachmängel beträgt ein Jahr ab Ablieferung, außer bei Bauwerken (§ 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB) oder vorsätzlicher Pflichtverletzung.
1.11 Haftung
1.12.1 Wir haften unbegrenzt für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Produkthaftung sowie Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.
1.12.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
1.12.3 Haftungshöchstgrenze: Unsere Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist insgesamt auf 50 % der Netto-Vergütung des betroffenen Auftrags begrenzt.
1.12 Eigentumsvorbehalt
1.14.1 Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung unser Eigentum.
1.14.2 Verlängerter EV: Der Kunde tritt bereits jetzt Forderungen aus der Weiterveräußerung oder dem Einbau der Vorbehaltsware (z. B. Werklohnforderungen gegen Dritte) in Höhe des Rechnungswertes an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an.
1.13 Schlussbestimmungen
1.13.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
1.13.2 Gerichtsstand und Erfüllungsort ist unser Geschäftssitz.
2. Besondere Regelungen für Dienstleistungen
2.1 Art und Umfang
2.1.1 Wir erbringen Dienstleistungen nach den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Berufsausübung. Der Kunde trägt die Projekt- und Erfolgsverantwortung.
2.2 Durchführung
2.2.1 Wir wählen die eingesetzten Mitarbeiter eigenständig aus; der Kunde ist nicht weisungsbefugt.
2.2.2 Reisezeiten und -kosten werden nach den vereinbarten Sätzen bzw. steuerlichen Pauschalen vergütet.
2.3 Vergütung und Laufzeit
2.3.1 Abrechnung erfolgt monatlich nachträglich nach Aufwand. Leistungsnachweise gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb von 14 Tagen widerspricht.
2.3.2 Dienstverträge auf unbestimmte Zeit können mit einer Frist von 3 Monaten zum Jahresende gekündigt werden, frühestens zum Ablauf des ersten vollen Kalenderjahres.
