Allgemeine Geschäftsbedingungen der EPS-Salzsieder
1.1 Geltungsbereich der AGB
1.1.1
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungengelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegensehender oder von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen.
1.1.2
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinn von § 310 Abs. 1 BGB
1.2 Rangfolge
1.2.1
Es gelten für Art und Umfang unserer Leistungen in nachstehender Rangfolge:
Schriftliche individuelle Vereinbarungen, die Bestimmungen der schriftlichen Auftragsbestätigung, die in der Auftragsbestätigung aufgeführten weiteren Vertragsbedingungen sowie spezielle und allgemein technische Bedingungen,
Bedingungen zum jeweiligen Vertragstyp in der Ziffer 2 der AGB diese AGB Ziffer 1.
1.3 Angebot – Angebotsunterlagen
1.3.1
Ist die Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB zu qualifizieren, so können wir dieses inne halb von 2 Wochen annehmen.
1.3.2
An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor.
Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich“ bei zeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der
Kunde unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
1.3.3
Unsere Verkaufsangestellten sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben,
die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.
1.3.4
Angesichts der aktuellen Preisdynamik und den Lieferproblemen bei der Beschaffung von Installationsmaterial können mit Blick auf die Bauzeit bzw. die durch
die Lieferprobleme bedingten Verzögerung des Baubeginns Materialpreisschwankungen nicht ausgeschlossen werden.
Unser Angebot setzt einig voraus, dass es hier zu einem partnerschaftlichen, fairen Ausgleich des daraus resultierenden Risikos kommen muss.
Unabdinglich ist in diesem Zusammenhang eine Zügige und Koordinierte Leistungserbringung bauseits.
1.4 Leistungserbringung
1.4.1
Die Beschaffenheit und der Leistungsumfang der Hard- und Software sowie die freigegebene Einsatzumgebung ergeben sich aus der jeweiligen Produktbeschreibung, ergänzend aus der Bedienungsanleitung, soweit nichts anderes vereinbart ist.
1.4.2
Hard- und Software wird einschließlich einer Installationsanleitung geliefert. Eine Bedienungsanleitung (Benutzungsdokumentation oder Online-Hilfe) wird nur geliefert, soweit sie für den bestimmungsgemäßen Gebrauch notwendig ist. Die Bedienungsanleitung und die Installationsanleitung können dem Kunde n nach unserer Wahl elektronisch zur Verfügung gestellt werden, es sei denn, dass dies für den Kunden unzumutbar ist.
1.4.3
Hard- und Software wird durch den Kunden installiert und in Betrieb genommen, soweit nichts anderes vereinbart ist. Unsere Unterstützungsleistungen auf Verlangen des Kunden werden nach Aufwand vergütet, soweit nichts anderes vereinbart ist.
1.5 Preise – Zahlungsbedingungen
1.5.1
Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
1.5.2
Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.
1.5.3
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis netto (ohne Abzug) innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffe de die Folgen des Zahlungsverzugs.
1.5.4
Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
1.5.4.1
Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird die Vergütung nach Aufwand zu unseren bei Vertragsschluss allgemein gültigen Preisen berechnet. Wir können monatlich abrechnen. Werden Leistungen nach Aufwand vergüte, dokumentieren wir die Art und Dauer der Tätigkeiten und übermitteln diese Dokumentation mit der Rechnung.
1.5.5
Wegen Mängeln kann der Kunde Zahlungen nur zu einem unter Berücksichtigung des Mangels verhältnismäßigen Teil zurückbehalten und nur wenn der Mangel zweifelsfrei vorliegt. Ziffer 1.10.1 gilt entsprechen d. Der Kunde hat kein Zurückbehaltungsrecht, wenn sein Mangelanspruch verjährt ist.
1.5.6
Unsere Leistungen werden vorbehaltlich unter Eigentumsvorbehalt verbaut, Waren und Leistungen bleiben bis zum vollständigen Begleichen der Rechnungstellung unser Eigentum
1.6 Gefahrenübergang – Verpackungskosten
1.6.1
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise „ab unserem Firmensitz“, ausschließlich Verpackung; diese wird gesondert in Rechnung gestellt.
1.6.2
Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsordnung wer den nicht zurückgenommen; ausgenommen sind Paletten. Der Kunde ist verpflichtet, für eine Entsorgung der Verpackungen auf eigene Kosten zu sorgen.
1.6.3
Sofern der Kunde es wünscht, werden wir die Lieferung durch eine Transportversicherung eindecken; die insoweit anfallenden Kosten trägt der Kunde.
1.7 Zusammenarbeit, Mitwirkungspflichten, Vertraulichkeit
1.7.1
Der Kunde und wir benennen jeweils einen verantwortlichen Ansprechpartner. Die Kommunikation zwischen uns und dem Kunden erfolgt, soweit nichts anderes vereinbart ist, über diese Ansprechpartner. Die Ansprechpartner haben alle mit der Vertragsdurchführung zusammenhängenden Entscheidungen unverzüglich herbeizuführen. Die Entscheidungen sind verbindlich zu dokumentieren.
1.7.2
Der Kunde ist verpflichtet, uns – soweit erforderlich – zu unterstützen und in seiner Betriebsatmosphäre alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen. Dazu wird er insbesondere notwendige Informationen zur Verfügung stellen und bei Bedarf einen Interntezugang auf das Kundensystem ermöglichen. Der Kunde sorgt ferner dafür, dass fachkundiges Personal für unsere Unterstützung zur Verfügung steht.
1.7.3
Soweit im Vertrag vereinbart ist, dass Leistungen vor Ort beim Kunden erbracht werden können, stellt der Kunde auf unseren Wunsch unentgeltlich ausreichende Arbeitsplätze und Arbeitsmittel zur Verfügung .
1.7.4
Der Kunde hat Mängel unverzüglich in nachvollziehbarer und detaillierter Form unter Angab aller für die Mängelerkennung und -analyse zweckdienlichen Informationen schriftlich innerhalb von 6 Tagen anzumelden. Anzugeben sind dabei insbesondere die Arbeitsschritte, die zum Auftreten des Mangels geführt haben, die Erscheinungsform sowie die Auswirkung des Mangels.
1.7.5
Die Vertragspartner sind verpflichtet, über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie über sonstige als vertraulich bezeichnete Informationen, die im Zusammenhang mit der Vertragsdurchführung bekannt werden, Stillschweigen zu wahren. Die Weitergabe solcher Informationen an Personen, die nicht an dem Abschluss, der Durchführung oder Abwicklung des Vertrags beteiligt sind, darf nur mit schriftlicher Einwilligung des jeweils anderen Vertragspartners erfolgen. Soweit nichts anderes vereinbart ist, endet diese Verpflichtung na h Ablauf von 5 Jahren nach Bekanntwerden der jeweiligen Informationen, bei Dauerschuldverhältnissen jedoch nicht vor deren Beendigung.
1.7.6
Die Vertragspartner werden diese Verpflichtungen auch ihren Mitarbeitern und eventuell eingesetzten Dritten auferlegen.
1.7.7
Den Vertragspartnern ist bekannt, dass eine elektronische und unverschlüsselte Kommunikation (z. B. per E-Mail) mit Sicherheitsrisiken behaftet ist. Bei dieser Art der Kommunikation werden sie daher keine Ansprüche geltend machen, die durch das Fehlen einer Verschlüsselung begründet sind, außer soweit zuvor eine Verschlüsselung vereinbart worden ist.
1.7.8
Der Kunde erkennt an, dass die Software samt der Bedienungsanleitung und weiterer Unterlagen - auch in künftigen Versionen - urheberrechtlich geschützt sind. Insbesondere Quellprogramme sind unsere Betriebsgeheimnisse. Der Kunde trifft zeitlich unbegrenzte Vorsorge, dass Quellprogramme ohne unsere Zustimmung Dritten nicht zugänglich werden. Die Übertragung von Quellprogrammen bedarf unserer Einwilligung, die nicht gegen Treu und Glauben verweigert werden darf. Quellprogramme haben wir nur aufgrund ausdrücklicher Vereinbarung zu liefern.
1.8 Einsatzrechte an Software und Schutz vor unberechtigter Nutzung
1.8.1
Wir räumen dem Kunden mit vollständiger Bezahlung der geschuldeten Vergütung das Recht ein, die vereinbarte Software in dem im Vertrag festgelegten Umfang einzusetzen. Ist der Umfang im Vertrag nicht vereinbart, ist dies ein einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht zum Einsatz auf Dauer. Dies berechtigt den Kunden nur zum Einsatz der Software auf einem Computer durch einen einzelnen Nutzer zur gleichen Zeit. Das Nutzungsrecht umfasst nur den Einsatz für interne Zwecke des Kunden.
1.8.1.1
Eine erweiterte Nutzung ist stets vor ihrem Beginn vertraglich zu vereinbaren. Die Vergütung richtet sich nach dem Umfang des Einsatzrechts. Für Software welche nicht durch uns erstellt wurde sondern lediglich als Handelsware vertrieben wird, gelten die Nutzungsbestimmungen des Herstellers. In diesem Fall sind alle nachstehenden Positionen durch die des Herstellers zu ergänzen und in der Rangfolge höher als diese.
1.8.2
Der Kunde darf das Einsatzrecht je Software auf einen anderen Anwender übertragen, wen n er auf den Einsatz der Software verzichtet.
1.8.3
Der Kunde darf Software nur kopieren, soweit dies für den vertragsgemäßen Einsatz erforderlich ist. Urheberrechtsvermerke in der Software dürfen nicht verändert oder gelöscht werden.
1.8.4
Wir sind berechtigt, angemessene technische Maßnahmen zum Schutz vor einer nicht vertragsgemäßen Nutzung zu treffen. Der Einsatz der Software auf einer Ausweich- oder Nachfolgekonfiguration darf dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt werden.
1.8.5
Das Eigentum an überlassenen Vervielfältigungsstücken bleibt vorbehalten bis zur vollständig Bezahlung der geschuldeten Vergütung. Soweit zuvor individuell Einsatzrechte eingeräumt werden, sind diese stets nur vorläufig und durch uns frei widerruflich eingeräumt.
1.8.6
Wir können das Einsatzrecht des Kunden widerrufen, wenn dieser nicht unerheblich gegen Einsatzbeschränkungen oder sonstige Regelungen zum Schutz vor unberechtigter Nutzung verstößt. Wir haben dem Kunden vorher eine Nachfrist zur Abhilfe zu setzen. Im Wiederholungsfall und bei besonderen Umständen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen den sofortigen Widerruf rechtfertigen, können wirr den Widerruf ohne Fristsetzung aussprechen. Der Kunde hat uns die Einstellung der Nutzung nach dem Widerruf schriftlich zu bestätigen.
1.9 Störungen bei Leistungserbringung
1.9.1
Wenn eine Ursache, die wir nicht zu vertreten haben, einschließlich Streik oder Aussperrung , die Termineinhaltung beeinträchtigt („Störung“), verschieben sich die Termine um die Dauer der Störung, erforderlichenfalls einschließlich einer angemessen Wiederanlauf-Phase. Ein Vertragspartner hat den anderen Vertragspartner über die Ursache einer in seinem Bereich aufgetretenen Störung und die Dauer der Verschiebung unverzüglich zu unterrichten.
1.9.2
Erhöht sich der Aufwand aufgrund einer Störung, können wir auch die Vergütung des Mehraufwands verlangen, außer der Kunde hat die Störung nicht zu vertreten und deren Ursache liegt außerhalb sein es Verantwortungsbereichs.
1.9.3
Wenn der Kunde wegen einer von uns nicht ordnungsgemäßen Leistung vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen kann oder solches behauptet, wird der Kunde auf unser Verlangen innerhalb angemessener gesetzter Frist schriftlich erklären, ob er diese Rechte geltend mach t oder weiterhin die Leistungserbringung wünscht. Bei einem Rücktritt hat der Kunde uns den Wert zuvor bestehender Nutzungsmöglichkeiten zu erstatten; Gleiches gilt für Verschlechterungen durch bestimmungsgemäßen Gebrauch.
1.9.4
Geraten wir mit der Leistungserbringung in Verzug, ist der Schadens- und Aufwendungsersatz des Kunden wegen des Verzugs für jede vollendete Woche des Verzugs beschränkt auf 0,5 % des Preises für den Teil der Leistung, der aufgrund des Verzuges nicht genutzt werden kann. Die Verzugshaftung ist begrenzt auf in gesamt höchstens 5 % dieses Preises. Dies gilt nicht, soweit ein Verzug auf unsere grobe Fahrlässigkeit oder unseren Vorsatz beruhen.
1.9.5
Bei einer Verzögerung der Leistung hat der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmun gen ein Rücktrittsrecht nur, wenn wir die Verzögerung zu vertreten haben. Macht der Kunde wegen der Verzögerung berechtigt Schadens- oder Aufwendungsersatz statt der Leistung geltend, so ist er berechtigt, für jede vollendete Woche der Verzögerung 1 % des Preises für den Teil der Leistung zu verlangen, der aufgrund der Verzögerung nicht genutzt werden kann, j doch insgesamt höchstens 10 % dieses Preises. Ziffer 1.9.3 Abs. 2 S. 3 gilt entsprechend.
1.9.6
"Höhere Gewalt:
Weder Vertragspartei haftet für Verzögerungen oder Nichterfüllung ihrer Verpflichtungen aus diesem Vertrag, sofern solche Verzögerungen oder Nichterfüllungen auf Umstände höherer Gewalt zurückzuführen sind. Als höhere Gewalt gelten Ereignisse, die außerhalb der angemessenen Kontrolle der Parteien liegen, wie Naturkatastrophen, Kriege, Streiks, politische Unruhen, Terrorismus, Pandemien oder andere außergewöhnliche Umstände. Die betroffene Partei ist verpflichtet, die andere Partei unverzüglich über das Eintreten eines solchen Ereignisses zu informieren und alle zumutbaren Anstrengungen zu unternehmen, um die Auswirkungen auf die Vertragserfüllung zu minimieren. Im Falle einer Verzögerung oder Nichterfüllung aufgrund höherer Gewalt haben die Parteien das Recht, die Erfüllung des Vertrags für die Dauer des Ereignisses auszusetzen oder den Vertrag ganz oder teilweise aufzulösen, ohne dass ihnen dadurch Ansprüche oder Verpflichtungen entstehen."
1.10 Sachmängel und Aufwandsersatz
1.10.1
Für eine nur unerhebliche Abweichung unserer Leistungen von der vertragsgemäßen Beschaffenheit bestehen keine Ansprüche wegen Sachmängeln.
1.10.2
Ansprüche wegen Mängeln bestehen auch nicht bei übermäßiger oder unsachgemäßer Nutzung , natürlichem Verschleiß, Versagen von Komponenten der Systemumgebung, nicht reproduzierbare oder anderweitig durch den Kunden nachweisbaren Softwarefehlern oder bei Schäden, die aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Dies gilt auch bei nachträglicher Veränderung oder Instandsetzung durch den Kunden oder Dritte, außer diese erschwert die Analyse und die Beseitigung eines Sachmangels nicht.
1.10.3
Für Schadensersatz und Aufwendungsersatzansprüche gilt Ziffer 1.12 ergänzend.
1.10.4
Stehen dem Kunden Mangelansprüche zu, hat er zunächst nur das Recht auf Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist. Die Nacherfüllung beinhaltet nach unserer Wahl entweder die Nachbesserung oder die Lieferung eines Ersatzes. Die Interessen des Kunden werden bei der Wahl angemessen berücksichtigt..
1.10.5
Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist sie aus anderen Gründen nicht durchzuführen, so stehen dem Kunden die gesetzlichen Ansprüche zu. Bezüglich des Schadens- oder Aufwendungsersatzes gilt Ziffer 1 .12.
1.10.6
Der Kunde übt ein ihm zustehendes Wahlrecht bezüglich dieser Mängelansprüche innerhalb einer angemessenen Frist, in der Regel innerhalb von 14 Kalendertagen aus.
1.10.7
Ansprüche wegen eines Sachmangels verjähren innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Die gesetzlichen Fristen für den Rückgriffs Anspruch nach § 478 BGB bleiben unberührt, Gleiches gilt soweit das Gesetz gem. § 438 Abs. 1 Nr. 2 B B (Bauwerke und Sachen für Bauwerke) länger Fristen vorschreibt, bei einer vorsätzlichen oder von uns grob fahrlässigen Pflichtverletzung, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie in den Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
1.10.8
Die Bearbeitung einer Sachmangelanzeige des Kunden durch uns führt zur Hemmung der Verjährung, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen. Ein Neubeginn der Verjährung tritt dadurch nicht ein.
1.10.9
Eine Nacherfüllung (Neulieferung oder Nachbesserung) kann ausschließlich auf die Verjährung des die Nacherfüllung auslösenden Mangels Einfluss haben.
1.10.10
Wir können Vergütung unseres Aufwandes verlangen, soweit
1.10.10.1
wir aufgrund einer Meldung tätig werden, ohne dass ein Mangel vorliegt, außer der Kunde konnte mit zumutbarem Aufwand nicht erkennen, dass kein Mangel vorlag, oder
1.10.10.2
eine gemeldete Störung nicht reproduzierbar oder anderweitig durch den Kunden als Mangel nachweisbar ist, oder
1.10.10.3
zusätzlicher Aufwand wegen nicht ordnungsgemäßer Erfüllung der Pflichten des Kunden (siehe auch Ziffer 1.7.2,
1.7.3 und 1.11.3) anfällt.
1.11 Rechtsmängel
1.11.1
Für Verletzungen von Rechten Dritter durch unsere Leistungen haften wir nur, soweit die Leistungen vertragsgemäß und ins besondere im vertraglich vorgesehenen Nutzungsfeld eingesetzt werden.
1.11.2
Wir haften für Verletzungen von Rechten Dritter nur innerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes sowie einem Ort der vertragsgemäßen Nutzung der Leistung. Ziffer 1.10.1 S. 1 gilt entsprechend.
1.11.3
Macht ein Dritter gegenüber dem Kunden geltend, dass eine unserer Leistungen seine Rechte verletzt, benachrichtigt uns der Kunde unverzüglich. Wir und ggf. unser Vorlieferant sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, soweit zulässig die geltend gemachten Ansprüche auf unsere Kosten abzuwehren.
1.11.4
Der Kunde ist nicht berechtigt, Ansprüche Dritter anzuerkennen, bevor er uns angemessen Gelegenheit gegeben hat, die Rechte Dritter auf andere Art und Weise abzuwehren.
1.11.5
Werden durch unsere Leistungen Rechte Dritter verletzt, werden wir nach eigener Wahl und auf eigene Kosten 1.11.5.1
dem Kunden das Recht zur Nutzung der Leistung verschaffen oder die Leistung Rechtsverletzung frei
1.11.5.2
gestalten oder
1.11.5.3
die Leistung unter Erstattung der dafür vom Kunden geleisteten Vergütung (abzüglich einer angemessenen Nutzungsentschädigung) zurücknehmen, wenn wir keine andere Abhilfe mit angemessenem Aufwand erzielen können.
1.11.6
Die Interessen des Kunden werden dabei angemessen berücksichtigt.
1.11.7
Ansprüchen des Kunden wegen Rechtsmängel verjähren entsprechend Ziffer 1.10.7. Für Schadensersatz und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden gilt Ziffer 1.12. ergänzend, für unseren zusätzlichen Aufwand gilt Ziffer 1.10.10 entsprechend.
1.12 Allgemeine Haftung
1.12.1
Wir haften dem Kunden stets
1.12.1.1
für die von uns sowie unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden,
1.12.1.2
nach dem Produkthaftungsgesetz und
1.12.1.3
für Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die wir, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zu vertreten haben.
1.12.2
Wir haften bei leichter Fahrlässigkeit nicht, außer soweit eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinal-pflicht) verletzt wurde.
1.12.3
Diese Haftung ist bei Sach- und Vermögensschäden auf den Vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden
beschränkt. Das gilt auch für entgangenen Gewinn und ausgebliebene Einsparung. Die Haftung für sonstige, entfernte Folgeschäden ist ausgeschlossen.
1.12.4
Für einen einzelnen Schadensfall ist die Haftung auf den Vertragswert begrenzt, bei laufend er Vergütung auf die Höhe der Vergütung pro Vertragsjahr, jedoch nicht auf weniger als € 50.000,00. Für die Verjährung gilt Ziffer 1.10.7 entsprechend. Die Vertragsparteien können bei Vertragsabschluss eine weitergehende Haftung gegen gesonderte Vergütung vereinbaren. Die Haftung gem. Ziffer 1.12.1 bleibt von diesem Absatz unberührt.
1.12.5
Ergänzend und vorrangig ist unsere Haftung wegen leichter Fahrlässigkeit aus dem jeweiligen Vertrag und seiner Durchführung auf Schadens- und Aufwandsersatz – unabhängig vom Rechtsgrund – insgesamt begrenzt auf den in diesem Vertrag vereinbarten Prozentsatz der bei Vertragsabschluss vereinbarten Vergütung. Die Haftung gemäß Ziffer 1.12.1 bis 1.12.4 bleibt von diesem Absatz unberührt.
1.12.6
Aus einer Garantieerklärung haften wir nur auf Schadensersatz, wenn dies n der Garantie ausdrücklich übernommen wurde. Die Haftung unterliegt bei leichter Fahrlässigkeit den Beschränkungen gem. Ziffer 1. 12.5.
1.12.7
Bei Verlust von Daten haften wir nur für denjenigen Aufwand, der für die Wiederherstellung der Daten bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden erforderlich ist. Bei leichter Fahrlässigkeit tritt diese Haftung nur ein, wenn der Kunde unmittelbar vor der zum Datenverlust führenden Maßnahme eine ordnungsgemäße Datensicherung durchgeführt hat.
1.12.8
Für Aufwendungsersatzansprüche und sonstige Haftungsansprüche des Kunden gegen uns gilt Ziffer 1.12.1 bis 1.12.7.
1.13 Exportkontrollrecht
1.13.1
Der Kunde wird die für die Lieferungen oder Leistungen anzuwendenden Import- und Export-Vorschriften eigenverantwortlich beachten, insbesondere solche der USA. Bei grenzüberschreitenden Lieferungen oder Leistungen trägt der Kunde anfallende Zölle, Gebühren und sonstige Abgaben.
1.13.2
Der Kunde wird gesetzliche oder behördliche Verfahren im Zusammenhang mit grenzüberschreitenden Lieferungen oder Leistungen eigenverantwortlich abwickeln, außer soweit anderes ausdrücklich vereinbart ist.
1.14 Eigentumsvorbehalt
1.14.1
Wir behalten uns das Eigentum und einzuräumende Recht an den Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung der geschuldeten Vergütung vor. Bei der Vergütung sind berechtigte Mängel einbehalte entsprechend zu berücksichtigen. Weiterhin behalten wir uns das Eigentum bis zur Erfüllung aller unserer Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden vor.
1.14.2
Wir sind berechtigt, für die Dauer eines Zahlungsverzuges des Kunden diesem die weitere Nutzung der Leistungen zu untersagen. Dieses Recht können wir nur für einen angemessenen Zeitraum geltend machen, in der Regel höchstens für 6 Monate. Darin liegt kein Rücktritt vom Vertrag. § 449 Abs. 2 BGB bleib unberührt.
1.14.3
Geben der Kunde oder dessen Abnehmer die Leistungen zurück, liegt in der Entgegennahme der Leistung kein Rücktritt unsererseits, außer wir haben den Rücktritt ausdrücklich erklärt. Gleiches gilt für die Pfändung der Vorbehaltsware oder von Rechten an der Vorbehaltsware durch uns.
1.14.4
Gegenstände unter Eigentums- oder Rechtsvorbehalt darf der Kunde weder verpfänden noch Sicherungsübereignung. Dem Kunden ist nur als Wiederverkäufer eine Weiterveräußerung im gewöhnlichen Geschäftsgang unter der Bedingung gestattet, dass uns vom Kunden dessen Ansprüche gegen sein Abnehmer im Zusammenhang mit der Weiterveräußerung wirksam abgetreten worden sind und der Kunde seinem Abnehmer da s Eigentum unter Vorbehalt der Zahlung überträgt. Der Kunde tritt durch den Vertragsabschluss seine Ansprüche im Zusammenhang mit solchen Veräußerungen gegen seine Abnehmer sicherungshalber an uns ab, wir nehmen diese Abtretung gleichzeitig an.
1.14.5
Soweit der Wert unserer Sicherungsrechte die Höhe der gesicherten Ansprüche um mehr als 20 % übersteigt, werden wir auf Wunsch des Kunden einen entsprechenden Anteil der Sicherungsrechte freigeben.
1.15 Wirtschaftliches Unvermögen
1.15.1
Bei einem wirtschaftlichen Unvermögen des Kunden, seine Pflichten uns gegenüber zu erfüllen, können wir bestehende Austauschverträge mit dem Kunden durch Rücktritt, Dauerschlaf Verhältnisse durch Kündigung fristlos beendigen, auch bei einem Insolvenzantrag des Kunden. § 321 BGB und § 112 InsO bleiben unberührt. Der Kunde wird uns frühzeitig schriftlich über eine drohende Zahlungsunfähigkeit Informieren.
1.16 Schriftform
1.16.1
Der Vertrag und seine Änderungen sowie alle Vertragsrelevanten Erklärungen, Mitteilungs- und Dokumentationspflichten bedürfen der Schriftform.
1.17 Gerichtsstand – Erfüllungsort
1.17.1
Sofern der Kunde Kaufmann ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand; wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.
1.17.2
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kau rechts ist ausgeschlossen. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.
2.1 Anwendungsbereich, Art und Umfang der Dienstleistung
2.1.1
Die Regelungen der Ziffer 2 gelten für Dienstverträge im Sinne des BGB.
2.1.2
Der Kunde trägt die Projekt- und Erfolgsverantwortung. Die ordnungsgemäße Datensicherung obliegt dem Kunden. Wir erbringen die Dienstleistung nach den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Berufsausübung.
2.2 Durchführung der Dienstleistung
2.2.1
Ort der Leistungserbringung ist unser Geschäftssitz, soweit nichts anderes vereinbart ist.
2.2.2
Unsere mit der Durchführung der Leistung befassten Mitarbeiter werden von uns ausgesucht. Der Kunde hat keinen Anspruch auf die Leistungserbringung durch bestimmte Mitarbeiter.
2.2.3
Wir bestimmen die Art und Weise der Leistungserbringung.
2.2.4
Der Kunde ist gegenüber unseren mit der Leistungserbringung befassten Mitarbeitern nicht weisungsbefugt. Sofern wir die Ergebnisse er Dienstleistung schriftlich darzustellen haben, ist nur die schriftliche Darstellung
maßgebend.
2.3 Rechte an den verkörperten Dienstleistungsergebnissen
2.3.1
Wir räumen dem Kunden das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht ein, die im Rahmen des Vertrages erbrachten, verkörperten Dienstleistungs-Ergebnisse in Deutschland zu nutzen, soweit sich dies aus Zweck und Einsatzbereich des Vertrages ergibt.
2.3.2
Im Übrigen verbleiben alle Rechte bei uns.
2.3.3
Wir können das Einsatzrecht des Kunden widerrufen, wenn dieser nicht unerheblich gegen Einsatzbeschränkungen oder sonstige Regelungen zum Schutz vor unberechtigter Nutzung verstößt. Wir haben dem Kunden vorher eine Nachfrist zur Abhilfe zu setzen. Im Wiederholungsfalle und bei besonderen Umständen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen den sofortigen Widerruf rechtfertigen, können wir den Widerruf auch ohne Fristsetzung aussprechen. Der Kunde hat uns die Einstellung der Nutzung nach dem Widerruf schriftlich zu bestätigen.
2.4 Mitwirkungsleistung des Kunden
2.4.1
Der Kunde trägt Sorge dafür, dass der von ihm benannte Ansprechpartner uns die für die Erbringung der Dienstleistung notwendigen Unterlagen, Informationen und Daten vollständig, richtig, rechtzeitig und kostenfrei zur Verfügung stellen, soweit nicht von uns geschuldet. Darüber hinaus sorgt der Kunde für deren Aktualisierung. Wir dürfen von der Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Unterlagen, Informationen und Daten ausgehen, außer soweit diese für uns offensichtlich erkennbar unvollständig oder unrichtig sind.
2.5 Vergütung
2.5.1
Eine im Vertrag vereinbarte Vergütung nach Aufwand ist das Entgelt für den Zeitaufwand der vertraglichen Leistungen, soweit nichts anderes vereinbart ist. Materialaufwand wird gesondert vergütet. Vom Kunden zu vertretende Wartezeiten werden wie Arbeitszeiten vergütet.
2.5.2
Wir erstellen monatlich nachträglich Rechnungen, soweit nichts anderes vereinbart ist. Eine Vergütung nach Aufwand wird nach Erhalt einer prüf fähigen Rechnung und einem Leistungsnachweis fällig, soweit k eine besondere Form des Leistungsnachweises vereinbart ist. Der Leistungsnachweis gilt auch als genehmigt, wenn und soweit der Kunde nicht innerhalb von 14 Kalendertagen nach Erhalt detailliert Einwände geltend macht.
2.5.3
Reisezeiten, Reisekosten und Nebenkosten sowie sonstige Aufwendungen werden in angemessener Höhe erstattet, zumindest nach den steuerlichen Pauschalsätzen. Reisezeit gilt als Arbeitszeit.
2.5.4
Weicht ein Vergütungs bestimmender Faktor im Laufe der Vertragsdurchführung nicht nur unerheblich vom Vertrag ab, erfolgt eine entsprechende Anpassung der Vergütung.
2.6 Laufzeit
2.6.1
Ist der Vertrag auf unbestimmte Dauer geschlossen, kann er mit einer Frist von 3 Monaten z um Ende eines Kalenderjahres schriftlich gekündigt werden. Erstmals möglich ist diese Kündigung zum Ablauf des Kalenderjahres, das auf den Vertragsabschluss folgt. Eine vereinbarte Mindestlaufzeit bleibt von diesem Kündigungsrecht unberührt. Dies gilt jeweils nicht, soweit Abweichendes vereinbart ist.
2.6.2
Ein Rücktritt vom Vertrag ist ausgeschlossen. Der Vertrag kann jedoch sowohl von uns als auch vom Kunden ohne Einhaltung einer Frist aus wichtigem Grund gekündigt werden.
2.6.3
Kündigungserklärungen sind nur schriftlich wirksam.
2.7 Leistungsstörung
2.7.1
Wird die Dienstleistung nicht vertragsgemäß oder fehlerhaft erbracht und haben wir dies zu vertreten, so sind wir verpflichtet, die Dienstleistung ohne Mehrkosten für den Kunden innerhalb angemessener Frist vertragsgemäß zu erbringen. Voraussetzung ist eine Rüge des Kunden, die unverzüglich zu erfolgen hat, spätestens innerhalb von 2 Wochen nach Kenntnis. Gelingt die vertragsgemäße Erbringung der Dienstleistung aus von uns zu vertretenden Gründen auch innerhalb einer vom Kunden ausdrücklich zu setzenden an ermessenden Nachfrist in wesentlichen Teilen nicht, ist der Kunde berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen.
2.7.2
In diesem Falle haben wir Anspruch auf Vergütung für die bis zum Wirksam werden der Kündigung aufgrund des Vertrages erbrachten Leistungen. Die Vergütung entfällt nur für solche Leistungen, für die der Kunde innerhalb von 4 Wochen nach Erklärung der Kündigung nachweist, dass sie für ihn nicht nutzbar und ohne Interesse sind.
2.7.3
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Wir haben Anspruch auf Vergütung für die bis zum Wirksam werden der Kündigung aufgrund des Vertrages erbrachten Leistungen. Die Vergütung entfällt nur für solche Leistungen, für die der Kunde innerhalb von 4 Wochen nach Erklärung der Kündigung darlegt, dass sie für ihn ohne Interesse sind.
2.7.4
Weitergehende Ansprüche des Kunden wegen Leistungsstörungen sind ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie nicht bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.